„Düpe Süd“ – nördliche Erweiterung (30.04.2019)

 

Antrag zur Bebauungsplan „Düpe Süd“ – nördliche Erweiterung

 

Die FWG beantragt den Geltungsbereich der vorbezeichneten Bebauungsplanerweiterung auf die Flächen nördlich der Wirtschaftswegeverbindung „Düpe“ zu beschränken.

 

 

Begründung:

m Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind verschiedene Anregungen und Bedenken vorgetragen worden, über die der Infrastrukturausschuss in seiner Sitzung am 21.02.2019 (nach vorheriger Befassung im Ortausschuss am 18.02.2019) beschlossen hat. Gleichwohl halten wir es für ratsam, die Hofparzelle „Düpe 5“ nun doch im planerischen Außenbereich zu belassen, da die Hofstelle weiterhin dem landwirtschaftlichen Nebenerwerb dienen soll.

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