Antrag – Erweiterung der Entwässerungsmöglichkeiten durch Versickerung

 

 

 

 

Die letzten Jahre mit zu trockenen Sommern und die zunehmenden durch Starkregen verursachten
Unwetter machen bewusst, dass der Umgang mit Wasser eine der zentralen Herausforderungen
des Klimawandels sein wird. Die Nutzung und Versickerung von Regenwasser kann hierbei einen
sinnvollen Beitrag zum besseren Umgang mit Grundwasser, Boden und Klima leisten. Die Stadt
Sassenberg sollte daher bestrebt sein, die Ableitung des Regenwassers auf ein verträgliches Maß
zu begrenzen.

Auch im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) wird im § 55
Grundsätze der Abwasserbeseitigung Absatz 2 auf den Umgang mit Niederschlagswasser
eingegangen: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine
Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem
weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche
Belange entgegenstehen.“

Das in der Stadt Sassenberg ein Mischsystem aus Niederschlags- und Schmutzwasser vorherrscht,
ist ein weiterer Aspekt, der für einen Ausbau der Versickerung und Verrieselung des
Niederschlagswassers spricht. Der derzeitige in der Entwässerungssatzung bei Versickerung
geforderte Überlauf an den öffentlichen Kanal ist hierbei kontraproduktiv, da für den Bürger
unwirtschaftlich.

Daher beantragen wir:

  • in der Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg im $ 11 Nutzung des Niederschlagswassers den Satzteil „und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht, so dass eine Überschwemmung von Nachbargrundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann.“ ersatzlos zu streichen.

  • den Entwässerungsantrag der Stadt Sassenberg um weitere Optionen der Versickerung
    ohne Notüberlauf zu ergänzen (Sickerdrainage, Sickerschacht, Sickermulde, Sickerblöcke). Im Falle der Versickerung ohne Notüberlauf sollen eine Berechnung der benötigten Sickerfläche und eine Darstellung der Versickerungsanlage notwendiger Teil des Antrags sein. (Damit wird der im § 11 Nutzung des Niederschlagswassers gefordertem „ordnungsgemäßen Verwendung des Niederschlagswasser“ Rechnung getragen.)

  • für die Erbringung der Bodengutachten auf bestehende Informationen aus dem Geo- Portal oder Bebauungsplänen zurückzugreifen.

  • dass Im Falle der (Teil-) Reduzierung der Niederschlagswassergebühr erfolgt.

Mit diesen Maßnahmen erreicht die Stadt Sassenberg im Umgang mit Niederschlagswasser einen
Zustand der vielerorts bereits dem Status Quo entspricht.

Zukünftig sollte daher darüber hinaus bei der Versiegelung öffentlicher Flächen und der Schaffung
von Neubaugebieten der Nutzung von Versickerungs- bzw. Verrieselungsmöglichkeiten Vorrang eingeräumt werden. Gerne verweisen wir hier auch auf das Sonderprogramm Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW. Bis zum 31.12.2021 werden Maßnahmen zur Herstellung
hitzemindernder Strukturen an Gebäuden, auf öffentlichen Räumen und Schulhöfen mit bis zu
300.000 € gefördert. Gefördert werden in diesem Programm auch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung und –speicherung.

 

 

 

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