„Gleichstellungsplan“
Der Frauenförderplan wurde mit der Überarbeitung des Landesgleichstellungsgesetzes 2016 durch den Gleichstellungsplan ersetzt.
Nach unserem Grundgesetz sind Frauen und Männer gleichberechtigt. In der Bevölkerung stellen Frauen sogar etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung dar. Entsprechend fordert das Landesgleichstellungsgesetz eine paritätische Geschlechterverteilung und Chancengleichheit in den kommunalen Behörden.
Laut §5 des LGG hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Gleichstellungsplan zu erstellen und fortzuschreiben. Dies ist bisher in Sassenberg nicht erfolgt.
Daher stellen wir den Antrag, die entsprechenden Verwaltungsbereiche der Stadt Sassenberg mit dem Erstellen eines Gleichstellungsplanes zu beauftragen, damit dieser dann durch den Rat der Stadt Sassenberg in Kraft gesetzt werden kann.
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