Steuerung der Windenergie

 

Ist eine Steuerung der Windenergie mit den heutigen geltenden rechtlichen Vorgaben für eine Kommune wie die Stadt Sassenberg überhaupt noch möglich?
Die Stadt Sassenberg hatte sich bereits im Jahre 1999 dazu entschlossen Windkonzentrationszonen für ihr Stadtgebiet in Sassenberg und Füchtorf einzurichten. In den beiden Gebieten in der Bauerschaft Elve und auf dem Venn zwischen Sassenberg und Füchtorf sind daraufhin insgesamt 25 Windenergieanlagen errichtet worden. Grundsätzlich ist es seit einigen Jahren so, dass wenn keine Windkraftplanung (Einrichtung von Konzentrationszonen) betrieben wird, Windkraftnutzung im gesamten Stadtgebiet privilegiert ist. Das heißt, sie ist zuerst da, hat Vorrang und grundsätzlich einen Anspruch eine Baugenehmigung zu bekommen, es sei denn man kontingentiert diese Baurechte und steuert als Kommune. Dabei ist man allerdings an strenge Vorgaben des Landes und Bundes gebunden.

Wegen einer im Regionalplan Münsterland verankerten Anpassungspflicht war die Stadt Sassenberg bisher gezwungen, wenn sie weiterhin Konzentrationszonen wollte, ihr gesamtes Stadtgebiet neu zu überplanen und umfangreiche Untersuchungen durchzuführen. Dieser Aufstellungsbeschluss erfolgte am 2.3.2017.
In diversen Sitzungen im Jahre 2018 und 2019 wurden den Mitgliedern der entsprechenden Ausschüsse auch durch das Planungsbüro Wolters und Partner, die veränderten rechtlichen Planungsvorgaben vorgestellt, sowie eine Artenschutzprüfung I durchgeführt. Aufgrund der rechtlichen Würdigungen und bisherigen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen konnte den Ausschussmitgliedern von Herrn Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner kein rechtssicherer Vorschlag für die weitere Vorgehensweise gegeben werden.
Die FWG Sassenberg-Füchtorf e.V. beantragte daraufhin die Einstellung der bisherigen Planung und somit Rückfall auf die bisherige Planung mit den beiden bestehenden Konzentrationszonen.
Begründung hierfür:
Bisher bestand eine Anpassungspflicht an den Regionalplan, die nach Angaben von Herrn Ahn jetzt aber nicht mehr gegeben ist.
Auch eine weitere Fortführung der Planung würde nach der komplizierten Rechtslage nicht zu einer rechtssicheren Entscheidung führen, aber erhebliche Kosten verursachen
Bei einer Fortführung der Planung könnte die Stadt Sassenberg nur sehr beschränkt Einfluss auf die Größe und Anzahl der Vorranggebiete nehmen, da die Vorgaben doch sehr restriktiv sind
Eine völlige Freigabe (ohne Konzentrationszonen) bietet überhaupt keine Steuerungsmöglichkeit durch die Stadt Sassenberg und könnte zu einem Flickenteppich verteilt über das ganze Stadtgebiet führen
Bei der bestehenden alten Planung konnte die Stadt Sassenberg ihre eigenen Vorstellungen einbringen, wie sie es wollte.

Dem Antrag der FWG wurde in den Sitzungen des Ortsauschusses am 3.12.2019 und des Infrastrukturausschusses am 9.12.2019 zugestimmt. Somit gilt seitdem wieder die alte Planung mit den bestehenden zwei Konzentrationszonen.
Diese Regelung macht es nach Meinung der FWG dann allerdings erforderlich, die bestehende Höhenbegrenzunvon 150m zu streichen. Dies ist erforderlich, da bei einem Austausch der alten Anlagen durch Neue (Das sogenannte „Repowering“), nach heutigem Stand der Technik, nur noch wesentlich höhere Anlagen gebaut werden.
Auch dieses wurde durch die FWG beantragt und mehrheitlich im Ortsauschuss am 13.1.2020 und am 16.1.2020 im Infrastrukturausschuss beschlossen.
Während die meisten Betroffenen eine Ausweitung der Windkraftflächen aus gesundheitlichen Aspekten vehement ablehnen, berufen sich andere auf die Vorsorge zum Umweltschutz, wiederum andere sehen für sich die Möglichkeiten, Gewinne abzuschöpfen.
Für die konstruktive Auseinandersetzung mit unserem Antrag, die weiteren Voruntersuchungen zur Schaffung von substanziellem Raum für Windkraftanlagen auszusetzen und die jetzt bestehenden Windvorranggebiete unverändert bestehen zu lassen, bedanken wir uns. Dass der Antrag mehrheitlich angenommen wurde erfreut nicht nur uns, sondern die unmittelbar betroffenen Anlieger.
Es ist ja auch ein Dilemma, dass die Bundes- und Landesregierungen nicht in der Lage sind, sich auf einen bundesweit einheitlichen Standard zu einigen.
Übrigens: Die bestehenden Konzentrationsflächen an der ein oder anderen Stelle zu erweitern könnten wir uns durchaus vorstellen.

Geht aber nicht!

Entweder die alte Planung oder das gesamte Stadtgebiet mit allen Risiken neu planen.

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