Windplanung (05.11.2019)

Antrag auf Einstellung der Planungsarbeiten zur Steuerung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassenberg – Anpassung an die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland - Sachlicher Teilplan Energie – zur Nutzung der
Windenergie und somit auf die bisherige Planung zurückzufallen.

 

FWG-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg beantragt die Planarbeiten STFNP Windenergie einzustellen und auf die bisherige Planung zurückzufallen. Dies entspricht einer der möglichen Vorgehensweisen, die Herr Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner im Ortsausschuss am 16.09.2019 und im Infrastrukturausschuss am 29.09.2019 aufgezeichnet hat.

Begründung:

  • Bisher bestand eine Anpassungspflicht an den Regionalplan, die nach Angaben von Herrn Ahn, Planungsbüro Wolters, jetzt aber nicht mehr gegeben ist.

  • Auch eine weitere Fortführung der Planung würde nach der komplizierten Rechtslage nicht zu einer rechtssicheren Entscheidung führen, aber erhebliche Kosten verursachen

  • Bei einer Fortführung der Planung könnte die Stadt Sassenberg nur sehr beschränkt Einfluss auf die Größe und Anzahl der Vorranggebiete nehmen, da die Vorgaben doch sehr restriktiv sind

  • Eine völlige Freigabe (ohne Vorranggebiete) bietet überhaupt keine Steuerungsmöglichkeit durch die Stadt Sassenberg und könnte zu einem Flickenteppich verteilt über das ganze Stadtgebiet führen

  • Bei der bestehenden alten Planung konnte die Stadt Sassenberg ihre eigenen Vorstellungen einbringen, wie sie es wollte

  • Auch die bisherigen zwei Vorranggebiete bieten unserer Meinung nach der Windenergie ausreichend Platz. Wir haben auch heute schon wesentlich mehr Windkraftanlagen als die meisten vergleichbaren Gemeinden im Münsterland und im angrenzenden Niedersachsen und Ostwestfalen.

Wir sehen bei der zurzeit vorliegenden verzwickten Rechtslage in dieser Vorgehensweise die einzige Möglichkeit in irgendeiner Form unsere eigenen Vorstellungen des Sassenberger Rates durchzusetzen.

Wenn die bestehende Planung weiter gilt und dies so beschlossen würde, sollte man sich anschließend auf die mögliche Rückführung der Höhenbegrenzung von 150 m konzentrieren. Dies ist erforderlich, da bei einem Austausch der alten Anlagen durch Neue (Repowering), nach heutigem Stand der Technik, nur noch wesentlich höhere Anlagen gebaut werden.

Somit würde die Stadt Sassenberg auch so einen wesentlichen Teil zur erforderlichen Energiewende beitragen.

 

 

 

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